Aserbaidschan und Georgien: Vom Kaspischen Meer zum Schwarzen Meer

An der Nahtstelle zwischen Europa und Asien gelegen, begegneten sich auf dem Gebiet des heutigen Aserbaidschans und Georgiens im Laufe der Jahrhunderte zahlreiche Kulturen und gaben der Region ihr Gepräge. Entdecken Sie mit uns beeindruckende Landschaften sowie ein reiches Kulturerbe und erfahren Sie mehr über die aktuelle politische Entwicklung beider Länder.

Studienreise nach Baku, Schäki, Signagi, Tbilissi, Mzcheta, Gudauri, Gori, Borjomi, Kutaissi, Batumi
Reisezeitraum: 3. – 16. September 2026
Preis: 2.490,– € pro Person im Doppelzimmer (zzgl. Visagebühr)
Einzelzimmerzuschlag: 60,– € pro Nacht
Reiseleitung: Dr. Rüdiger Frey
Anmeldeschluss: 15. Juni 2026 (Nachmeldungen sind möglich!)
noch freie Plätze 

Leistungen: 

    • Linienflug ab/bis Berlin (je nach Verfügbarkeit und ggf. gegen Aufpreis sind auch andere Abflughäfen buchbar, der Flugpreis kann dann direkt nach der Buchung von uns in Rechnung gestellt werden)
    • klimatisierter Reisebus vor Ort
    • Übernachtung in guten Drei- oder Vier-Sterne-Hotels
    • Halbpension (Frühstück im Hotelrestaurant / Abendessen in ausgewählten Restaurants oder im Hotelrestaurant)
    • deutschsprachige Reiseleitung und Führungen
    • Eintrittsgelder
    • Informationsmaterial
    • Reisesicherungsschein
Programm & Anmeldung: 

Detailliertes Reiseprogramm (PDF), Stand: 6. Juli 2026

Anerkennung als Bildungsurlaub: 

Die Studienreise ist in folgenden Bundesländern als Bildungsveranstaltung anerkannt:

    • Rheinland-Pfalz: Anerkennung als Weiterbildungsveranstaltung nach dem rheinland-pfälzischen Bildungsfreistellungsgesetz
    • Berlin: Anerkennung als Bildungsveranstaltung gemäß § 10 Absatz 1 Satz 3 Berliner Bildungszeitgesetz
    • Hamburg: Anerkennung als Veranstaltung der politischen Bildung gemäß § 15 BiUrlG HA im Sinne des § 1 BiUrlG HA

     
    Den offiziellen Anerkennungsbescheid, der zur Vorlage beim Arbeitgeber benötigt wird, senden wir Ihnen auf Wunsch gerne per E-Mail oder per Post zu. Auf Wunsch beantragen wir außerdem die Anerkennung als Bildungsurlaub für weitere Bundesländer sowie die Anerkennung als Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst gemäß § 9 Abs. 2 SUrlV. Bitte sprechen Sie uns an!

    Informationen zu den Reiseländern: 

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    Wünschen Sie weitere Informationen zu dieser Bildungsreise? Bitte rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.